
Gemeinden im Landkreis Günzburg erhalten 15 Millionen Euro

Coronabedingte Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer gleicht der Freistaat aus. Wie sich die Gelder bei den Gemeinden im Landkreis Günzburg verteilen.
Der Freistaat Bayern gleicht die coronabedingten Mindereinnahmen der Gemeinden und Städte bei der Gewerbesteuer zu 100 Prozent aus. 2,4 Milliarden Euro flossen dafür Mitte Dezember vom Freistaat an die bayerischen Kommunen. Die Gemeinden im Landkreis Günzburg erhielten davon insgesamt knapp 15,2 Millionen Euro, teilt der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter mit. „Der Freistaat Bayern leistet damit einen wesentlichen Beitrag für handlungs- und leistungsfähige Kommunen, trotz der Steuerausfälle durch die Pandemie. Dies kommt auch den Gemeinden im Landkreis Günzburg zugute“, freut sich Sauter.
Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne den Ausgleich durch den Bund und den Freistaat hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen.
Bayerische Gemeinden erhalten insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro
Um diese Mindereinnahmen auszugleichen, erhalten die bayerischen Gemeinden insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro, heißt es in der Pressemitteilung. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,3 Milliarden Euro und wird aus dem Sonderfonds „Corona-Pandemie“ finanziert. Die ermittelten Gewerbesteuerausfälle fallen mit rund 2,18 Milliarden Euro geringer aus als erwartet, dennoch reicht der Freistaat die vollen zugesagten 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weiter.
Die Differenz von 220 Millionen Euro wird laut Pressemitteilung als zusätzlicher „Nachschlag“ gemäß der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020 verteilt. Davon profitieren vor allem die finanzschwächeren Gemeinden. „Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen werden die kommunalen Verwaltungshaushalte stabilisiert und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die bayerischen Kommunen trotz Krise weiter kraftvoll in die Zukunft investieren können“, so Sauter.
Anspruch auf vollständigen Ersatz der Gewerbesteuer-Mindereinnahmen besteht nicht
Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab. Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,4 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuer -Mindereinnahmen besteht nicht. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen, welche aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt werden. (zg)
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