Kindesmissbrauch: Warum bekommen Täter Bewährung?
Wir nehmen einen aktuellen Fall zum Anlass, um Amtsgerichtsdirektor Walter Henle erklären zu lassen, wieso Sexualstraftäter nicht immer ins Gefängnis müssen.
Herr Henle, vor wenigen Tagen hat das Jugendschöffengericht in Memmingen einen 62-Jährigen verurteilt, weil er einen fünf Jahre alten Buben im Kreis Günzburg sexuell missbraucht hat. Der Täter hat eine Strafe erhalten, die aber nicht vollzogen – also zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar. Können Sie das verstehen?
Walter Henle: Ich verstehe es, wenn Menschen darauf emotional reagieren. Aber Emotion ist für einen Richter kein guter Ratgeber. Wenn meinen Enkelkindern so etwas passieren würde, wüsste ich nicht, welche Gefühle da in mir aufsteigen. Deshalb ist es gut, dass Richter unbeteiligt sein müssen – sonst dürften sie gar nicht urteilen.
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