Es sind schlichte sechs Worte, die eine ganze Branche zum zweiten Mal in eine Zwangspause schicken. „Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt“, steht im Paragraph 10, Absatz 4 der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 2. November in Kraft getreten ist und bis zum 30. November gilt. Kurt Klein, Inhaber des Easy’s Fitnessclub Günzburg und seit fast 40 Jahren im Fitnessbereich tätig, kann es nicht verstehen: „Wir haben alle Auflagen und das Hygienekonzept erfüllt, keiner hat hier Corona bekommen. Jetzt müssen wir schließen. Das ist unverständlich, dass man so etwas macht.“ Wie geht es jetzt weiter?
Landkreis Günzburg