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Landkreis Günzburg: Mildes Urteil am Amtsgericht Günzburg nach Rezeptfälschung

Landkreis Günzburg

Mildes Urteil am Amtsgericht Günzburg nach Rezeptfälschung

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    Das Verändern des Datums auf einem Rezept läuft unter Urkundenfälschung. Deshalb musste sich ein Mann vor Gericht verantworten.
    Das Verändern des Datums auf einem Rezept läuft unter Urkundenfälschung. Deshalb musste sich ein Mann vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Das bekam ein 35-Jähriger zu spüren. Nach zweieinhalbstündiger, zäher Verhandlung am Amtsgericht Günzburg richtete sich Richter Walter Henle an den Angeklagten: „Wir wollen nicht die Leute einsperren. Wir wollen einfach nur, dass sie keine Straftaten mehr begehen.“ Henle war nicht der Staatsanwaltschaft gefolgt, die acht Monate Gefängnis forderte. Herausgekommen sind sieben Monate auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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