Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte wohl keiner so erwartet. Wie berichtet, wurde dort am Mittwoch die Klage der Firma WRZ Hörger behandelt, die sich dagegen wehrte, dass das Landratsamt ihr die Genehmigung für die Müllumschlaganlage in Scheppach verweigert hatte. Die Richterin teilte zunächst lediglich mit, dass die Entscheidung zugestellt werde. Später am Nachmittag erfuhr Christian Zimmermann, Geschäftsbereichsleiter am Landratsamt, per Telefon das Urteil: Das Landratsamt ist verpflichtet, die beantragte Genehmigung zu erteilen. „Das kommt sehr überraschend“, sagte Zimmermann gegenüber unserer Zeitung. Jettingens Bürgermeister Hans Reichhart, der ebenfalls vor Gericht vertreten war, zeigte sich im Anschluss frustriert, aber auch kämpferisch. „Eines ist sicher: Wir geben nicht auf und werden kämpfen.“
Justiz