
Betrunkener legt sich bei Nachtumzug mit der Polizei an

Körperverletzungen werden normalerweise mit Haft bestraft. Warum der Mann vom Amtsgericht Günzburg nach dem Vorfall aber nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird.
Mit mehr als 6000 Euro, die er für Strafe und Gerichtskosten aufbringen muss, kommt einem jungen Mann sein alkoholbedingter Ausrutscher beim Münsterhauser Nachtumzug teuer zu stehen. Den hatte der 23-Jährige mit Freunden besuchen wollen. Wie er jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht versicherte, sei er Alkohol nicht gewöhnt, trinke nur sehr selten und dann sehr wenig. An dem Abend aber schloss er sich den Trinkgepflogenheiten der Kumpels an, er kippte bereits vor dem Umzug viel Wodka und Cocktails aus Hochprozentigem und Energydrinks.
Das hatte, wie Verteidiger Thomas Albrecht ausführte, zur Folge, dass es zu einem regelrechten „Filmriss“ kam, einer wissenschaftlich nachgewiesenen Folge von zu starkem, zu schnellem Genuss hochprozentiger Alkoholika. Er könne sich, versicherte der reuige Angeklagte, an nichts mehr erinnern, wisse nur noch, dass er am frühen Morgen in der Ausnüchterungszelle in Krumbach aufgewacht sei. Er akzeptierte aber die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.