
Flutpolder: Sicherung verlängert
Unterelchingen wurde eingebunden
Das Landratsamt Günzburg hat die seit 2015 bestehende vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes beim geplanten Flutpolder Leipheim um zwei Jahre verlängert. Das teilte das Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Die vorläufige Sicherung umfasse nun auch erstmals einige Grundstücke im Bereich der Gemarkung Unterelchingen. Die vorläufige Sicherung soll die beanspruchte Fläche vor baulichen Eingriffen schützen. Weiterhin bestehen bleiben die geltenden Festsetzungen des amtlichen Überschwemmungsgebietes der Donau, das Teile der Polderfläche betrifft.
Zuletzt war 2015 eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes für einen Zeitraum von fünf Jahren angesetzt worden. Diese lasse sich nur einmal um zwei Jahre verlängern, erklärte der Leiter des Fachbereichs für Wasserrecht im Landratsamt Günzburg, Peter Kaufmann, unserer Zeitung.
Bei dem geplanten überregional wirkenden Rückhalte-Polder westlich von Leipheim handelt es sich um ein Teilprojekt des ganzheitlichen Hochwasserschutz-Aktionsprogramms „Schwäbische Donau“ der Bayerischen Staatsregierung. Das Polder-Projekt befindet sich derzeit noch im Stadium vor dem notwendigen Raumordnungsverfahren. Erst nach der landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Schwaben werden die genauen Details zum Flutpolder Leip-heim vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth geplant. Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass für den späteren Bau des Polders ein wasserrechtliches Planfeststellungs-verfahren erforderlich sein wird, bei dem die Öffentlichkeit beteiligt wird.
Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-guenzburg.de auf dem Pfad „Amt / Bürgerservice / Natur und Umwelt / Wasserrecht / Hochwasserschutz im Landkreis“. Dort können auch die zugehörigen Bekanntmachungen und Karten heruntergeladen werden. (zg, lrs)
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