Geldgeschäfte für andere können leicht ein „Gschmäckle“ bekommen, wenn sie zwischen Alt und Jung und Nicht-Verwandten stattfinden. Dieser Meinung waren auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft und Richterin Franziska Braun. Doch ob dabei jemand betrogen wurde oder die Transaktionen wirklich von der inzwischen Verstorbenen veranlasst worden waren, lässt sich nicht klären. Das Verfahren gegen eine mittlerweile 47-jährige Frau wurde eingestellt.
Prozess