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  3. Prozess in Günzburg: Mutter steht nach Jagdszenen in Mindelaltheim vor Gericht

Prozess in Günzburg
21.08.2020

Mutter steht nach Jagdszenen in Mindelaltheim vor Gericht

Ein Vorfall in Mindelaltheim war jetzt ein Fall für das Gericht.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

Plus Die angetrunkene Frau soll ihren Sohn geschlagen, mit dem Auto verfolgt und Polizisten beleidigt haben. Warum von der Anklage nicht mehr viel übrig blieb.

Mit einem ziemlich chaotischen Familienleben hat sich der Günzburger Amtsrichter Martin Kramer beschäftigen müssen. Eine 38-Jährige hatte heftigen Stress mit ihrem Ex-Mann und dem minderjährigen Sohn. Der 14-Jährige flüchtete vor der Mutter, sie verfolgte ihn mit ihrem Auto, war dabei wohl nicht mehr nüchtern. Wegen ihres Ausrasters hatte sich die Frau eine Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzung am eigenen Sohn und Beleidigung von Polizeibeamten eingehandelt. In der Gerichtsverhandlung war die Beweislage aber nur in einem der Vorwürfe eindeutig.

Zu den Jagdszenen in Mindelaltheim war es Mitte Juli vergangenen Jahres gekommen. Dort war der 14-Jährige aus dem Auto der Mutter geflüchtet und wollte offensichtlich zum Bahnhof des Dürrlauinger Ortsteils, um von dort zum Kinderfest nach Leipheim zu fahren. Das aber wollte die 38-Jährige nicht zulassen, weil sie Kontakte ihres Sohnes mit Pädophilen befürchtete, wie die Angeklagte vor Gericht sagte.

Was sich dann abspielte, war laut Staatsanwaltschaft eine gezielte Attacke: Die Mutter habe den Minderjährigen bis auf wenige Meter Abstand mit dem Auto verfolgt, ihn zuvor schon geschlagen und gebissen. Doch davon blieb in der Verhandlung nicht mehr viel übrig. Der Sohn änderte seine Aussage vor Gericht gegenüber der bei der Polizei gravierend ab: „Geschlagen und gebissen hat sie mich nicht.“

Die Aufnahme des Notrufs endet abrupt

Anwohner in Mindelaltheim hatten die Verfolgung mit aufheulendem Motor beobachtet, laute Schreie der Mutter und vom Jugendlichen gehört, konnten aber nicht mit Sicherheit sagen, wie nah das Auto am 14-Jährigen dran war. Laut der Mutter kam es in einem Maisfeld zu einem Gerangel, als sie ihren Sohn festhalten wollte. Der alarmierte selbst über Notruf die Polizei, riss sich los und flüchtete ohne Schuhe zu einem Autohändler.

Richter Kramer spielte den bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten aufgezeichneten Notruf in der Verhandlung ab: Zu hören waren der junge Mann, der in höchster Not schien, dann aber endete die Aufnahme abrupt. Beweisfähige körperliche Folgen von Schlägen oder Bissen der Mutter lagen bis auf eine geringfügige Hautabschürfung nicht vor, die Angeklagte stritt die Übergriffe ab. Sie habe sich an dem Tag in einer besonderen Stresssituation befunden, erklärte die Frau.

Die Frau trank Rotwein, bis die Polizei vor der Tür stand

Bereits am Vormittag habe es schon Ärger mit dem Vater des Sohnes gegeben, der sie geschlagen habe – inzwischen lebt sie in Scheidung. Nach einigen Whiskey-Cola war die Frau zum Schwiegervater nach Jettingen gefahren, mit dem sie den 14-Jährigen vom Kinderfest holen wollte, weil der die Handyanrufe ignoriert habe. Der Bub wurde in Leipheim aufgegabelt und zurück nach Jettingen gebracht. Dort wollte die Mutter dann zurück nach Hause, als es unterwegs zu dem Vorfall kam.

Danach fuhr die Frau zu ihrem Wohnort, traf dort einen Nachbarn und trank Rotwein, bis die Polizei vor der Tür stand. Blutproben ergaben Werte zwischen 1,5 und 1,6 Promille Alkohol, dazu gab es einen Nachweis einer Drogeneinnahme. Die Frau gab zu, Tage vorher Marihuana geraucht zu haben. Als sie zum Streifenwagen gebracht wurde, betitelte sie den Beamten mit „lass mich sofort los, du Arschloch“. Diese Beleidigung räumte sie ein und entschuldigte sich schriftlich und mündlich.

Der Richter spricht von einer "gefährlichen Nummer"

Selbst ein Gutachten des Gerichtsmediziners und sieben Zeugen erbrachten zur Trunkenheitsfahrt und zur Gewaltattacke gegenüber ihrem Sohn keine eindeutige Beweislage. In diesen Fällen wurde die Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Tobias Albrecht, freigesprochen. So blieb nur noch die Polizistenbeleidigung, die mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 15 Euro bestraft wurde. Die Verfolgung ihres Sohnes sei eine „gefährliche Nummer“ gewesen, sagte Richter Kramer. Wenn sie von der Kupplung abgerutscht wäre, hätte es zu einem Unfall kommen können.

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