Eine sogenannte Corona-Party ist einem 28-Jährigen am Amtsgericht Günzburg zum Verhängnis geworden. Im April dieses Jahres feierte der zweifache Vater mit mehreren Bekannten auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Leipheim ein privates Fest. Zu dieser Zeit war wegen der Corona-Pandemie der Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes verboten. Doch das war gar nicht der Grund, warum der 28-Jährige am Donnerstag vor Gericht stand und dort ein unerwartet hartes Urteil bekam.
Prozess in Günzburg