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"Rauchsignale" vor dem Volksentscheid

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"Rauchsignale" vor dem Volksentscheid

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    Am Sonntag entscheiden Raucher und Nichtraucher in den Wahllokalen, wo sie ihr Kreuzchen machen werden. Foto: Felix Hörhager dpa/lby
    Am Sonntag entscheiden Raucher und Nichtraucher in den Wahllokalen, wo sie ihr Kreuzchen machen werden. Foto: Felix Hörhager dpa/lby Foto: Felix Hörhager dpa/lby

    Nach momentaner Rechtslage ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und Speiselokalen untersagt. Nur in Festzelten und getränkegeprägten Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern darf gequalmt werden. In größeren Wirtschaften muss ein separater Raucherraum eingerichtet werden.

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