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  3. Raumordnung: Flutpolder: Gegner zweifeln an Bewertbarkeit der Untersuchung

Raumordnung
23.03.2019

Flutpolder: Gegner zweifeln an Bewertbarkeit der Untersuchung

Steuerungskonzept soll erarbeitet und geprüft werden

Der Kampf von Bürgern gegen die geplanten Flutpolder entlang der Donau zwischen Neu-Ulm und Donauwörth geht weiter. Eine im Januar von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) veröffentlichte Machbarkeitsstudie verweise darauf, dass eine Simulation der Wirkung der im Abschnitt zwischen Neu-Ulm und Donauwörth geplanten Flutpolder nicht möglich sei. Nach Aussage des beauftragten Karlsruher Ingenieurbüros existiere für den Abschnitt kein Steuerungskonzept. Ein solches für die gesteuerten Flutpolder im Bereich Leipheim, Helmeringen und Neugeschüttwörth sei insofern anspruchsvoll, da die Flutpolder zu einer Reduktion des Riedstromes führen, heißt es in der Mitteilung der Interessenvertretung „Kein Flutpolder Leipheim“ und der Bürgerinitiative „Rettet das Donauried“.

Der Riedstrom werde von den Experten der TU München, im Hinblick auf den Hochwasserschutz, sehr hoch bewertet. „Der Riedstrom hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Hochwasserabfluss der Donau.“

Eine Reduktion des Riedstromes würde daher eine Reduzierung des natürlichen Hochwasserschutzes bedeuten und dementsprechend ein Risiko darstellen, heißt es weiter. Hinzu komme die zeitliche Abhängigkeit der Flutpolder, da die Rückhalteräume nur so lange betrieben werden könnten, wie Hochwasser aufgenommen werden kann. Die Steuerung der Flutpolder berge daher die Gefahr, im Fall einer Fehlbedienung, die Hochwassersituation entlang der schwäbischen Donau zu verschlechtern.

Die Güte der für die Steuerung notwendigen Hochwasserprognosen werde anhand der Hochwasserwarnung der Stadt Leipheim vom 15. März erkennbar. Hier wurde für den Folgetag ein Wasserstand von 2,90 Meter prognostiziert und real sei ein Wasserstand von zwei Metern erreicht worden.

Die Interessenvertretung „Kein Flutpolder Leipheim“ und die Bürgerinitiative „Rettet das Donauried“ fordern aus diesem Grund einen Stopp der Erstellung der Raumordnungsunterlagen. Solange das Steuerungskonzept jedoch noch nicht erarbeitet und geprüft ist, sei die Bewertbarkeit der Grundwasseruntersuchungen infrage zu stellen. (zg)

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