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Günzburg: Urin und Asche für Ex-Freundin: Mann vor Gericht

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Urin und Asche für Ex-Freundin: Mann vor Gericht

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    Ein Mann musste sich zu seiner Tat vor Gericht bekennen.
    Ein Mann musste sich zu seiner Tat vor Gericht bekennen. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Weil er seine Ex-Partnerin mit Eimern voller ekliger Flüssigkeiten wie Urin und auch Asche überschüttet und ihr zudem mit einer Latte auf den Oberarm geschlagen hatte, stand ein Mittsechziger nun vor dem Richter in Günzburg. Seine Anwältin, Sabine Bieber, setzte alles daran, die auf gefährliche Körperverletzung und Beleidigung lautende Anklage abzuschwächen. Denn egal ob der Angreifer mit einem Eisenrohr oder einem Stöckchen zuschlägt, das Gesetz sieht darin eine Waffe und folglich handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung, wenn nicht Gravierendes dagegenspricht. Gefährliche Körperverletzung aber wird regelmäßig mit Haftstrafen geahndet.

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