Wie hoch dürfen die Module der Fotovoltaikanlage in Winterbach sein?
Der geplante Solarpark löst im Winterbacher Gremium so manche Bedenken aus. So lief die letzte Sitzung von Bürgermeister Karl Oberschmid.
Eine Sitzung, wie gewohnt im Sitzungszimmer im Winterbacher Pfarrhof, wäre nicht möglich gewesen. Im sich daneben befindlichen Saal konnten die Corona-Abstände eingehalten werden und für die Präsentation des Vorentwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Winterbach“ eignete sich der große Raum ohnehin besser. Vera Aures vom Büro Neidl und Neidl stellt den Gemeinderäten die Details vor: Der Geltungsbereich, wo die Firma Anumar aus Ingolstadt auf zwei Flächen östlich vom Ortsteil Rechbergreuthen einen Solarpark errichten möchte umfasst etwa acht Hektar, etwa sieben Hektar davon sind Modulfläche. Für die Gemeinde Winterbach würden sich damit auch die ohnehin sehr geringen Gewerbesteuereinnahmen erhöhen.
Die Festsetzungen sehen eine Entwicklung der Sondergebietsfläche als extensives Grünland mit entsprechenden regionalen Ansaaten sowie einer zweijährigen Mahd oder auch einer Beweidung mit Schafen vor. Die Eingrünung des Geländes erfolgt durch eine Heckenpflanzung. Die Einfriedungen dürfen eine Gesamthöhe von 2,20 Metern nicht überschreiten, die Höhe der Module inklusive Tragekonstruktion darf maximal drei Meter betragen. Dies stieß bei Gemeinderatsmitglied Hans-Jürgen Klein nicht gerade auf Gefallen. Gerade die Nord- und Westseite werde stark von Fußgängern frequentiert. Eine niedrigere Bauweise würde viel besser ins Landschaftsbild passen und von der Bevölkerung eher angenommen werden. „Das wäre so, als ob man an einer Wand entlangliefe“, sagte Klein.
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