
Firmen im Landkreis Günzburg bleiben mit den Briten verbunden

Plus Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gewährt Unternehmen Planungssicherheit. Es geht um Warenwerte in Millionenhöhe. Wo Kostenfallen liegen.

Partnerschaft statt Union: Der seit 1. Januar geltende Brexit-Vertrag regelt auf mehr als 1200 Seiten die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem durch den selbst gewählten Ausstieg zum Drittstaat gewordenen Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Jahrelanges Tauziehen um wirklich relevante Punkte einer ernsthaften Partnerschaft auf Augenhöhe und ebenso lang anhaltende, phasenweise in unfreiwillige Komik ausartende Haarspaltereien in Detailfragen haben ein Ende gefunden. Als Weihnachtsgeschenk für die gesamteuropäische Wirtschaft gab es ein Freihandelsabkommen, das auf Handelshemmnisse wie Zölle verzichtet. Das ist grundsätzlich gut für den Außenhandel auf beiden so exportorientierten Seiten, über denen jahrelang das Damoklesschwert namens „harter Brexit“ Angst und Schrecken verbreitete. Es stand und steht auch weiter viel auf dem Spiel für die Exportnation Deutschland - und für die international orientierten Unternehmen im Landkreis Günzburg.
Das sagt die IHK Schwaben
Diesen Sachverhalt betont die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben ausdrücklich. Die Vereinbarung sei deshalb „eine gute Nachricht für die circa 50 Unternehmen aus der Region Günzburg, die derzeit Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben“, heißt es in einer Stellungnahme. Im Detail freilich ändere auch das schönste Freihandelsabkommen nichts an der Sachlage, dass die Briten seit Jahresbeginn kein EU-Mitglied mehr sind. „Somit brauchen Unternehmen, die mit Gütern und Dienstleistungen handeln, in der Regel nun eine zollrechtliche Registrierung und müssen Ex- und Importe vorab anmelden.“ Daraus resultierende Mehrkosten werden nach Überzeugung der IHK letztlich zulasten der Verbraucher gehen.
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