Doch kein Legoland-Prozess: Beschuldigte nehmen Einspruch zurück
Im Frühjahr wären die beiden am Achterbahn-Unfall beteiligten Legoland-Mitarbeiter vor Gericht in Günzburg gestanden. Jetzt akzeptieren sie die Geldstrafe doch.
Es kommt doch nicht zum Prozess gegen die beiden Legoland-Mitarbeiter, die bei der Behebung einer Störung an der Feuerdrachen-Achterbahn im Legoland Günzburg Fehler gemacht haben sollen. Beim Unglück im August 2022 sind wie berichtet zwei mit jeweils 19 Besucherinnen und Besuchern besetzte Züge zusammengestoßen. Eine Person wurde damals schwer verletzt, die anderen leicht. Nach intensiven Ermittlungen hat das Amtsgericht Günzburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen Ende November 2023 gegen einen 56-Jährigen und einen 34-jährigen Angestellten des Legolands Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 tateinheitlichen Fällen erlassen.
Legoland-Unfall: Mitarbeiter akzeptieren Geldstrafen
Ein 56-jähriger Mechaniker, der seit mehreren Jahren im Legoland tätig war und ein 34-jähriger Angestellter, der hingegen wenige Tage dort erst als Techniker arbeitete, haben nach einer Betriebsstörung nicht sorgfältig genug gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. Es wurden Geldstrafen im vierstelligen Bereich für die beiden Legoland-Mitarbeiter verhängt, doch die beiden Beschuldigten hatten kurz nach Erlass des Strafbefehls Einspruch eingelegt. Das bedeutet: Es wäre im Frühjahr 2024 zum Verfahren gekommen.
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