Antonia Maier ist verzweifelt. Sie fühlt sich hilflos. Dabei, dachte sie, hatte sie doch alles richtig gemacht. Schon in der Schwangerschaft hat sie ihre noch ungeborene Tochter bei allen städtischen und kirchlichen Kindergärten in Günzburg für einen Krippenplatz angemeldet. Sie wollte sichergehen, dass ihr Kind ab September, wenn sie selbst wieder anfängt zu arbeiten, gut betreut ist. Jetzt hagelt es eine Absage nach der anderen: Für ihre kleine Tochter gibt es derzeit keinen Betreuungsplatz, sie wird auf einer Warteliste mit über 40 anderen Kindern geführt, mit etwas Glück kann sie frühestens im September 2023 betreut werden. Auch Tagesmütter sind ausgebucht, Nachbarkommunen dürfen keine ortsfremden Kinder aufnehmen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ein Kind ist klar gesetzlich verankert. Antonia Maier überlegt hin und her, was sie tun soll, ob sie im Ernstfall vor Gericht ziehen soll. Was sagen die Stadt und das Landratsamt dazu?
Günzburg