Ichenhausener müssen Gehwege nur noch bei Bedarf kehren
Plus Wegen eines Gerichtsurteils muss Ichenhausen die Verordnung zur Reinigung der öffentlichen Straßen anpassen. Bürgermeister Strobel ist damit nicht glücklich.
Es war klipp und klar geregelt: Stets am ersten Samstag im Monat mussten die Bürger in Ichenhausen die öffentlichen Gehwege vor ihren Grundstücken kehren. So stand es seit vielen Jahren schwarz auf weiß in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Jetzt muss die Stadt diese Verordnung anpassen, in Kürze gilt dann, dass die Bewohner nur noch nach Bedarf kehren müssen. Das Thema musste der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung als einzigen Tagesordnungspunkt behandeln. Bürgermeister Robert Strobel machte keinen Hehl daraus, dass er die neue Regelung nicht für die beste hält.
Wie Strobel in der Sitzung mitteilte, war die Stadt vom Bayerischen Gemeindetag darüber informiert worden, dass ein Paragraf des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Übertragung der Winterdienstpflichten durch Verordnung - geändert worden war. Die Änderung sei wegen einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof notwendig geworden.
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