Die Verknüpfung öffentlicher Aufträge mit privaten Interessen ist eine heikle Angelegenheit. Für einen 39-Jährigen bedeutete dies den Verlust seines langjährigen Arbeitsplatzes als Bauhofleiter einer Gemeinde im Landkreis Günzburg. Er hatte nach einem Wasserrohrbruch gleich noch weitere Arbeiten auf eigenem und einem Pachtgrundstück seiner Eltern veranlasst und dies bei der Gemeinde abgerechnet. Nun musste er sich auch vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
Landkreis Günzburg