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Landkreis Günzburg: In welchen Fällen bei Corona-Infizierten Zwangsmaßnahmen ergriffen werden

Landkreis Günzburg

In welchen Fällen bei Corona-Infizierten Zwangsmaßnahmen ergriffen werden

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    Wenn sie nicht akzeptieren, dass durch sie eine Gefahr für andere ausgeht und sich der Isolation widersetzen, können Corona-Patienten in Kliniken oder Heimen auch eingeschlossen werden.
    Wenn sie nicht akzeptieren, dass durch sie eine Gefahr für andere ausgeht und sich der Isolation widersetzen, können Corona-Patienten in Kliniken oder Heimen auch eingeschlossen werden. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Seit einem guten halben Jahr beobachtet die ständige Vertreterin des Günzburger Amtsgerichtsdirektors, dass im Zusammenhang mit Corona-Erkrankungen Zwangsmaßnahmen zugenommen hätten. Es seien insgesamt nur wenige Fälle, aber es gebe sie, erklärt Iris Gross, die sich im Gericht auch um Betreuungsangelegenheiten kümmert. Es gehe beispielsweise um Menschen, die als Corona-Patient in einer Klinik sind und sich der angeordneten Isolation entziehen wollten.

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