Landkreis Günzburg: Landratsamt Günzburg: Das bedeutet die Corona-"Bundes-Notbremse"
Landkreis Günzburg
Landratsamt Günzburg: Das bedeutet die Corona-"Bundes-Notbremse"
Über die Auswirkungen auf den Handel, Friseure und Co. und die Kontaktbeschränkungen. Das "Tübinger Modell" ist jedenfalls vom Tisch.
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Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum Freitag (23.04.2021) abgeändert und an das beschlossene Gesetz zur sogenannten „Bundesnotbremse“ angepasst.