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Landkreis Günzburg
16.11.2023

Tödliches Familiendrama: Dreifache Mutter stirbt, ihr Ehemann wurde verurteilt

Ein Familienvater wurde verurteilt, da seine Frau nach einer von ihm verursachten Körperverletzung gestorben war.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild); Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

Ein 51-Jähriger aus dem Kreis Günzburg wurde zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt. Erst als seine schwer kranke Ehefrau bereits im Sterben lag, rief er den Rettungsdienst.

In einem Einfamilienhaus im nördlichen Landkreis Günzburg hat sich im Dezember vergangenen Jahres ein schier unfassbares Familiendrama abgespielt. Eine 41-jährige Mutter dreier minderjähriger Kinder starb Wochen nach einem Treppensturz, durch den sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen hatte. Ihr zehn Jahre älterer Ehemann hatte die Frau während einer Streitigkeit geschubst und trotz der Verletzungen wochenlang keine medizinische Hilfe geholt. Das geschah aus einem eigennützigen Grund, wie die Ermittlungen ergeben haben. Das Memminger Landgericht verurteilte den Mann kürzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. 

Der Angeklagte, der zuletzt mit Gelegenheitsarbeit Geld verdiente, hatte im Verlauf des mehrtägigen Prozesses sein Fehlverhalten eingestanden. Erst als die schwer kranke Ehefrau bereits im Sterben lag und nicht mehr atmete, hatte der 51-Jährige die Rettungsleitstelle alarmiert. Aber da war es zu spät. Trotz intensiver Reanimation von Sanitätern und Notarzt war die Frau nicht mehr zu retten.

Ein Ehepaar aus dem Kreis Günzburg hat sich gestritten. Ein Schubser hatte eine folgenschwere Konsequenz.
Foto: Jan-Philipp Strobel, dpa (Symbolbild)

Die noch in dem Haus vorgenommene erste Leichenschau ergab laut Gutachten, dass ein Oberschenkelhalsbruch mit Bettlägerigkeit eine Blutvergiftung mit Lungenembolie ausgelöst hatte. Das teilt die Staatsanwaltschaft mit. Am Rücken der Toten wurde eine größere offene Wundstelle (Dekubitus) festgestellt, auf der Stirn eine kreisrunde Wunde, vermutlich eine Folge des Treppensturzes. Außerdem habe das Opfer laut den Ermittlungen sehr abgemagert gewirkt, vermutlich als Folge schlechter Ernährung. Zuerst eintreffende Beamte der Burgauer Polizeiinspektion fanden in dem Wohngebäude ziemlich prekäre Verhältnisse vor, die als „messiartig“ dokumentiert wurden. Bei der Durchsuchung des Hauses entdeckten die Beamten Reste einer Marihuana-Aufzucht in der Garage und weitere 750 Gramm Drogen im Haus. Erst nachdem sich die Tatvorwürfe gegen den 51-Jährigen konkretisiert hatten, wurde er Stunden nach dem Todesfall abends in der Wohnung seiner Eltern im Landkreis Günzburg festgenommen. Da er kein deutscher Staatsbürger ist, hatte die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr angenommen. 

Die Kinder des Paares wurden von der Polizei vernommen

In Videoaufnahmen der Vernehmung von zwei der drei Kindern des Ehepaares, darunter ein 14-Jähriger und zwei Zwölfjährige, bestätigten diese, dass beide Eltern Drogen konsumiert hätten und es zu einem Streit gekommen sei. Das Ehepaar hatte laut den Ermittlungen keine gültige Krankenversicherung, die wegen erheblicher Zahlungsrückstände gekündigt worden war. Dies ist laut dem Angeklagten ein Grund dafür gewesen, dass er für die verletzte Ehefrau keinen Arzt ins Haus geholt hatte. Außerdem hatte er befürchtet, dass der Drogenkonsum der Eheleute auffliegen werde. 

War die Marihuana-Aufzucht der Grund, dass der Mann nicht die Polizei rufen wollte?
Foto: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West (Symbolbild)

Das Landgericht Memmingen verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Er ist schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während Fritz Egner, der Anwalt der Nebenklägerin, sechs Jahre und acht Monate gefordert hatte. Verteidiger Alexander Hamburg (Ulm) hatte lediglich ein Jahr auf Bewährung als ausreichend für die Körperverletzung angesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Nach der Urteilsverkündung hat sich die Nebenklägerin, eine Schwester des Todesopfers, an unsere Redaktion gewandt. Sie empfinde das verhängte Strafmaß von vier Jahren und vier Monaten als zu niedrig. Schon seit mehreren Jahren habe sie sich Sorgen wegen der Lebenssituation ihrer Schwester und deren Kinder gemacht und auch das Jugendamt informiert. Ihrem Eindruck nach sei diesem Hinweis aber nicht intensiv genug nachgegangen worden. 

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