Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Legoland-Unfall: Es könnte zum Prozess gegen Mitarbeiter kommen

Günzburg
01.12.2023

Achterbahn-Unglück: Es könnte zum Prozess gegen Legoland-Mitarbeiter kommen

Der "Feuerdrache" kreist schon seit einigen Monaten wieder durch die Lüfte im Legoland Günzburg.
Foto: Sophia Huber (Archivbild)

Plus Nach dem Unfall auf der Feuerdrachen-Achterbahn im August 2022, ist jetzt Strafbefehl gegen zwei beschuldigte Mitarbeiter erlassen worden. Was das bedeutet.

Mehrere Monate lang haben Kripo und Staatsanwaltschaft ermittelt, wie der Achterbahn-Unfall im Sommer vergangenen Jahres im Legoland Günzburg passieren konnte. Jetzt steht fest, warum die zwei Bahnen am 11. August 2022 zusammengestoßen sind. Und auch, wer Schuld daran haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen teilt am Donnerstag mit, dass gegen zwei Angestellte des Freizeitparks ein Strafbefehl durch das Amtsgericht Günzburg erlassen wurde. Ein 56-jähriger Mechaniker, der seit mehreren Jahren im Legoland tätig war und ein 34-jähriger Angestellter, der hingegen wenige Tage dort erst als Techniker arbeitete, haben nach einer Betriebsstörung nicht sorgfältig genug gehandelt. Die Folge: Fahrlässige Körperverletzung in 29 tateinheitlichen Fällen und jeweils Geldstrafen im vierstelligen Bereich für die beiden Legoland-Mitarbeiter.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.11.2023

Menschliches Versagen, sicherlich aufgrund der Tatsache, die Bahn schnellstmöglich wieder zum laufen zu bekommen. Ja das kann leider passieren, sollte es aber nicht. In soweit muss man sich eher fragen, wie so etwas zukünftig verhindert werden kann und da wundert es mich schon, dass es technisch keine Möglichkeit gibt einen solchen Aufprall zu verhindern.

Den Strafen im vierstelligen Bereich (einmal hoch, einmal niedrig) finde ich persönlich schon sehr heftig. Gewonnen ist damit doch gar nichts. Denn ob es damit Änderungen an der Bahntechnik gibt, ist eher unwahrscheinlich.

01.12.2023

>> Ja das kann leider passieren... <<

Nein, die beiden haben einfach die Grundregeln bei manueller Überbrückung einer Blocksteuerung nicht verstanden.

Auch wäre Ziel Nr. 1 die Räumung der Züge gewesen - das wurde hinsichtlich des relativ leicht erreichbaren Zuges im Innenbereich nicht umgesetzt. Um so mehr, wenn man nicht hauptsächlich mit diesem Fahrgeschäft befasst ist.

>> ... weshalb sich der Zug 3 im Innenbereich der Bahn in Bewegung setzte... <<

Es wirkt auf mich eher unklug, es hier auf einen Prozess ankommen zu lassen. In einer älteren Version des Artikels war dazu noch von einer mangelhaften Funkverbindung zwischen den beiden die Rede. Ist schon eine Kette von Fehlern, die hier zum Unglück in diesem Umfang führte.