Wenn jemand Drogen kaufen möchte, dann bestellt er bei seinem Dealer in der Regel nicht „20 Gramm Haschisch“ oder „fünf Gramm Kokain“. Es werden Codewörter benutzt, die theoretisch auch etwas anderes bedeuten könnten. Natürlich kennt auch die Polizei diese szenetypische Sprache. Vor Gericht kann die Verklausulierung von Drogenbestellungen trotzdem wichtig werden.
Prozess in Günzburg