Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren in Winterrieden waren in den zurückliegenden Jahren zu niedrig. Bei einer vom kommunalen Prüfungsverband durchgeführten Nachkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 wurde ein Kostendeckungsgrad von nur rund 66 Prozent ermittelt. Dies entspreche einem Defizit in Höhe von 12718 Euro, informierte Bürgermeister Hans-Peter Mayer. Nach ausführlichen Beratungen entschied sich der Gemeinderat einstimmig für eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis 2024.
Bestattungen