Mit ausschließlich einstimmigen Abstimmungsergebnissen hat sich das Osterberger Gemeinderatsgremium aus der Sommerpause zurückgemeldet. Zu Beginn legte die Rätegemeinschaft die Steuer-Hebesätze für das Jahr 2021 fest. Die Rätegemeinschaft sprach sich ohne Gegenstimme dafür aus, die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau zu belassen. Dadurch wird die Grundsteuer A weiterhin auf 400 von Hundert festgelegt. Die Grundsteuer B ist auf 395 von Hundert festgesetzt und der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt bei 330 von Hundert.
Gemeinderat