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Gesetz: Zum besseren Schutz vor Missbrauch

Gesetz

Zum besseren Schutz vor Missbrauch

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    Vor rund sieben Jahren trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses soll unter anderem verhindern, dass Sexualstraftäter in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Es schreibt vor: Wer mit Jugendlichen arbeitet, auch ehrenamtlich im Verein, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In diesem stehen auch strafmaßunabhängig kinder- und jugendrelevante Verurteilungen oder Sexualstraftaten. Alle fünf Jahre muss das Führungszeugnis neu vorgelegt werden. Da im Unterallgäu das Konzept zur Umsetzung des Gesetzes vor fünf Jahren entwickelt wurde, ist es nun für viele Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an der Zeit, ein neues Führungszeugnis zu beantragen.

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