
Neues Urteil im Prozess: Opium-Schmuggler dürfen bald nach Hause

Plus Vor einem Jahr ertappten Polizisten drei Männer mit drei Pfund Rohopium bei Illertissen. Warum das Landgericht nun das Strafmaß herabsetzt.
Ein für alle Seiten akzeptables Ende nahm die Berufungsverhandlung gegen drei aus Indien stammende Männer, die Anfang Dezember 2019 auf der Autobahnrastanlage „Illertal-West“ mit gut drei Pfund Rohopium festgenommen worden waren. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht das Trio daraufhin in erster Instanz wegen „Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu je drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Jetzt wurde das Strafmaß vom Landgericht Memmingen herabgesetzt.
Rohopium ist nicht mit Heroin zu vergleichen: Das minderte das Strafmaß
Das Landgericht setzte das Strafmaß auf zwei Jahre und sechs Monate herab. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Memmingen erläuterte ein Sachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamtes ausführlich, weshalb der ursprüngliche Anklagevorwurf nicht so aufrechterhalten werden könne, wie dies vom Amtsgericht im ersten Urteil angenommen worden war. Rohopium und die daraus zu gewinnende Morphinbase, so der Diplomchemiker, seien keinesfalls mit Heroin gleichzusetzen, wie das Erstinstanz-Gericht angenommen hatte.
Anhand einer Reihe von Fachstudien mit entsprechenden Berechnungen und gestützt auf Urteile des Bundesgerichtshofes wies er nach, dass der Wirkstoffgehalt und auch die Aufnahmefähigkeit des Opiums im menschlichen Körper durch die üblichen Verwendungsformen wie Rauchen oder als Tee deutlich schwächer seien als bei Heroin. Somit sei insgesamt von einer wesentlich geringeren Betäubungsmittelmenge auszugehen.
Die drei Männer waren an der Raststätte Illertal mit drei Pfund Rohopium erwischt worden
Vom Vorwurf des „Handeltreibens“ war ebenfalls nicht mehr die Rede, da zwei der Angeklagten angegeben hatten, sie hätten das Rohopium zum Eigengebrauch in Form von Rauchen verwenden wollen. Der Staatsanwalt nahm daraufhin seine Berufung zurück und plädierte auf eine Strafermäßigung auf je drei Jahre.
Die Verteidiger Kai Wagner, Werner Hamm und Marc Wederhake – alle drei offensichtlich in der Thematik sehr bewandert – hatten daraufhin leichtes Spiel: Sie plädierten auf eine Strafe von knapp zweieinhalb Jahren, weil die bereits abgesessenen gut dreizehn Monate Untersuchungshaft für alle drei Angeklagten sowohl physisch als auch psychisch besonders belastend gewesen seien: Sie waren in drei verschiedenen Haftanstalten untergebracht und das coronabedingt ohne jeden Kontakt zu ihren Familien mit kleinen Kindern und so gut wie ohne Sprachkenntnisse.
Das Landgericht Memmingen minderte die Strafe für die drei Männer
Nur für Vernehmungen und vor Gericht standen Dolmetscher in ihrer Muttersprache Punjabi zur Verfügung. Vorsitzender Richter Jürgen Hasler und seine beiden Schöffinnen erkannten schließlich im Urteil auf je zwei Jahre und sechs Monate Haft, wobei die Geständnisse, die bisherige Straffreiheit, die tadellos gute Führung in den Justizvollzugsanstalten und vor allem die Neubewertung der Wirkstoffmenge des mitgeführten Rohopiums ausschlaggebend für das neue Urteil waren.
Wenn nun der Antrag auf Aussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der „Halbstrafe“ genehmigt wird, dann können alle drei Angeklagten in wenigen Wochen, Ende Februar, zu ihren Familien nach Südtirol heimkehren.
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