
Newcastle-Virus: Hühner müssen geimpft sein

Veterinäramt weist nach Krankheitsfall auf Pflicht hin. Verstöße können geahndet werden.
Hühner und Truthühner müssen gegen die sogenannte Newcastle-Krankheit, die atypische Geflügelpest, geimpft sein. Das teilt der Veterinärdienst des Landratsamts Neu-Ulm mit. Verstöße könnten geahndet werden.
In einem angrenzenden Landkreis wurde die Newcastle-Krankheit im Juli 2019 bei einer verwilderten Haustaube nachgewiesen. Aus diesem Anlass weist der hiesige Veterinärdienst alle Halter von Hühnern und Truthühnern auf die Impfpflicht hin.
Ansteckend und deshalb anzeigepflichtig
Die Newcastle-Krankheit sei eine ansteckende und daher anzeigepflichtige Tierseuche, die in den Vogelbeständen schwere Verluste verursachen könne. Von dem Virus würden mehrere Vogelarten infiziert, Hühner und Truthühner seien am empfänglichsten. Bei Tauben, Enten und Gänsen sei eine Impfung jedoch nicht vorgeschrieben.
Ansteckungsgefahr ist für Menschen gering
Die Einschleppung erfolge durch den Zukauf von infizierten Tieren oder über Wildvögel. Die Übertragung sei aber auch über Geräte, Futter, Einstreu, Eier und Menschen möglich. Die Ansteckungsgefahr für den Menschen sei gering.
Die Impfbescheinigungen seien vom Tierhalter auf Verlangen vorzulegen, so das Amt. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. (az)
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