
Hauspartys und nächtliche Autofahrten: Verstöße gegen Corona-Regeln halten Polizei auf Trab

Die Ordnungshüter hatten es am Wochenende mit allerlei Verstößen gegen die aktuellen Corona-Regeln zu tun - ob in Illertissen, Vöhringen, Neu-Ulm oder Babenhausen. Ein Überblick.
Auch wenn sich die Mehrheit an die aktuellen Corona-Regeln hält: Immer wieder trifft die hiesige Polizei auf Menschen, die es damit nicht so genau zu nehmen scheinen. So auch am zurückliegenden Wochenende.
- Illertissen In der Nacht zum Samstag ist der Polizeiinspektion Illertissen eine private Party an der Memminger Straße gemeldet worden. Als die Beamten eintrafen, vernahmen sie bereits im Freien Lärm aus einer Wohnung im oberen Bereich des Hauses. Im weiteren Verlauf der Kontrolle trafen sie nach eigenen Angaben auf fünf Personen im Alter zwischen 21 und 26 Jahren, die „ausgiebig feierten“. Da die anwesenden Gäste unterschiedlichen Hausständen angehörten, lösten die Polizisten die Party auf. Des Weiteren müssen die Feiernden nun mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.
- Babenhausen Auch in Babenhausen hat die Polizei eine Hausparty beendet. Eine Streifenbesatzung der Inspektion Memmingen wurde in der Nacht zum Sonntag gegen 0.30 Uhr in den Fuggermarkt gerufen. In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses trafen die Beamten sieben Personen aus vier Hausständen an, die sich „laut eigenen Angaben zum gemeinsamen Verweilen über die Abendstunden“ trafen, wie es im Polizeibericht heißt. Die Gruppe erwartet ebenfalls eine Anzeige.
- Vöhringen Über ein Zusammentreffen mehrerer Jugendlicher im Bereich der Bahnüberführung in der Eichenstraße in Vöhringen wurde die Polizeiinspektion Illertissen am Freitagabend informiert. Als die Beamten dort nachsahen, entdeckten sie diverse Alkoholika, Müll und Unrat. In der nahen Umgebung trafen sie zwei 18-Jährige an. Weil beide Jugendliche gegen die Ausgangssperre verstießen, müssen auch sie mit Konsequenzen rechnen.
Am Samstagabend wiederum ging gegen 22.45 Uhr eine Meldung über einen 25-jährigen Mann bei der Polizei ein, der an die Terrassentür einer Erdgeschosswohnung in Vöhringen geklopft und nach einem Taxi verlangt hatte. Dies sei dem Mitteiler komisch vorgekommen, so die Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle belehrten die Ordnungshüter den 25-Jährigen über die nächtliche Ausgangssperre, von der dieser angeblich nichts wusste, wie es im Bericht heißt. Und weiter: „Einen Grund für sein nächtliches Herumtreiben hatte er nicht“.
In der Nacht zum Sonntag war ein Auto, in dem vier Personen saßen, in Vöhringen unterwegs. Es geriet gegen 2.50 Uhr an der Bahnhofstraße in eine Polizeikontrolle. Der 42-jährige Fahrer gab an, gerade aus München zu kommen. Einen rechtfertigenden Grund, warum sie um diese Uhrzeit unterwegs waren, konnten die Insassen des Autos nicht nennen. Es erfolgten auch in diesem Fall Anzeigen.
- Neu-Ulm In Neu-Ulm wurde am Freitagnachmittag gegen 16.15 Uhr ein 19-jähriger Fahrzeugführer wegen der rechtswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons einer Polizeikontrolle unterzogen. Im Auto befanden sich noch zwei weitere Heranwachsende aus unterschiedlichen Haushalten. Die drei Fahrzeuginsassen erwarten Anzeigen, weil aufgrund der aktuell gültigen bayerischen Infektionsschutzverordnung nur eine Zusammenkunft von zwei Haushalten zulässig ist.
Gegen 1.15 Uhr wurde ein 36-Jähriger Neu-Ulmer bei einem versuchten Ladendiebstahl in einer Tankstelle beobachtet. Er wollte Getränkedosen vor der Kassiererin verstecken. Im Zuge der Anzeigenaufnahme wurde der Polizei zufolge bekannt, dass der Mann seine Wohnung nur zum Getränkekauf verlassen hatte, was gemäß der Infektionsschutzverordnung keinen triftigen Grund darstellt. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Auch bei Verkehrskontrollen im Neu-Ulmer Stadtgebiet wurden drei Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt. In der Nacht zum Sonntag traf die Polizei zudem auf insgesamt fünf Personen, die nach 21 Uhr auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Neu-Ulm unterwegs waren, ohne einen triftigen Grund vorweisen zu können. (stz)
Lesen Sie auch:
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.