Der Ausbau des Buchenwegs in Oberroth ist in vollem Gange. Um nach Fertigstellung der Maßnahme von den Anliegern Erschließungsbeiträge erheben zu können, ist als rechtliche Grundlage eine Anpassung der bestehenden Ortsabrundungs-Satzung an die real bestehende Flurstücksaufteilung erforderlich.
Oberroth