Als "absolut fahruntauglich" gilt laut Gesetzgeber, wer mehr als 1,1 Promille intus hat - und wer sich dann ans Steuer setzt, begeht eine Straftat. Die kann empfindlich geahndet werden: diese Erfahrung werden möglicherweise eine Frau und ein Mann manchen, die am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag stark alkoholisiert im Auto in Neu-Ulm unterwegs waren.
Neu-Ulm