Vergewaltigung: Verteidigung von Ali A. lehnt Urteil ab
Plus Nach dem Urteil im Prozess um die Vergewaltigungen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Sache geht nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein: Die Verteidigung geht in Revision. Das heißt, sie wendet ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung an.
Verteidigung von Ali A. geht nach Vergewaltigungs-Urteil in Revision
Wie berichtet, war der Täter Ali A. Anfang Oktober wegen zweier Vergewaltigungen, einer sexuellen Nötigung und Körperverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Zudem behält sich das Gericht vor, im Anschluss an die Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagte Richter Christian Liebhart während der Urteilsverkündung. Zudem muss Ali A. 15.000 Euro Schmerzensgeld an eines der Opfer bezahlen.
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