Inzidenzwert: Im Unterallgäu gilt jetzt die 15-Kilometer-Regel
Der Landkreis Unterallgäu hat die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 überschritten. Das müssen die Bürger jetzt wissen.
Auch im Unterallgäu gilt ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Da der Landkreis den dafür ausschlaggebenden Inzidenzwert von 200 überschritten hat, sind Ausflüge nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde erlaubt. Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit.
Inzidenzwert im Unterallgäu liegt bei 209,9
Das Robert-Koch-Institut vermeldete am Donnerstag fürs Unterallgäu 209,9 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen und bezogen auf 100.000 Einwohner. Damit trat die neue Regelung in Kraft. Die Beschränkung gilt nicht für die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder zur Familie. Untersagt sind touristische Ausflüge zu Zielen, die von der Gemeindegrenze weiter als 15 Kilometer entfernt sind. Diese Regelung kann das Landratsamt aufheben, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.
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