Es war ein besonders tragischer Unfall, der sich am Ostersonntag in Vöhringen ereignet hat. Nach dem Tod des siebenjährigen Buben erließ das Amtsgericht Neu-Ulm einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Von ihrem Recht, Widerspruch einzulegen, machte die Unfallfahrerin laut Amtsgericht keinen Gebrauch. Aus juristischer Sicht ist der Fall damit abgeschlossen. Die Stadt hat mit der Einrichtung einer 20er-Zone ebenfalls ihre Konsequenzen aus dem Unfall gezogen.
Eine damals 48-Jährige erfasste am Ostersonntag dieses Jahres mit ihrem Auto einen Siebenjährigen, der gerade mit seinem Roller auf dem Zebrastreifen in der Ulmer Straße die Fahrbahn kreuzen wollte. Der Unfall ereignete sich gegen 20 Uhr. Das Amtsgericht Neu-Ulm erließ einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Die Frau habe ihre Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr vernachlässigt, hieß es in der Begründung des Strafbefehls. Wie Gutachter herausgefunden haben, war sie zum Unfallzeitpunkt aber weder zu schnell unterwegs noch alkoholisiert. Die Fahrerin hat das Kind wohl einfach nicht oder zu spät gesehen. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt.
Künftig nur noch Tempo 20 in der Ulmer Straße
Die Stadtverwaltung und nun auch der Bauausschuss haben sich infolge des Unfalls mit der Frage beschäftigt, wie man den Verkehr in der Ulmer Straße sicherer machen könnte. Verschiedene Optionen wurden kontrovers diskutiert. Am Ende stimmten die Stadträte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses dafür, dass die Ulmer Straße künftig zu einer Tempo-20-Zone werden soll, wie es sie zum Beispiel in der Illertisser Innenstadt bereits gibt. Der Zebrastreifen wird dann entfernt werden müssen, der Gesetzgeber sieht solche Querungshilfen bei einer erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht vor. Durch die geringere Geschwindigkeit soll die Sicherheit für Fußgänger erhöht werden, auch dadurch, dass Autofahrer dazu gebracht werden, Vöhringen ganz zu umfahren, was durch die Umgehungsstraße gut möglich ist.