Es war ein besonders tragischer Unfall, der sich am Ostersonntag in Vöhringen ereignet hat. Nach dem Tod des siebenjährigen Buben erließ das Amtsgericht Neu-Ulm einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Von ihrem Recht, Widerspruch einzulegen, machte die Unfallfahrerin laut Amtsgericht keinen Gebrauch. Aus juristischer Sicht ist der Fall damit abgeschlossen. Die Stadt hat mit der Einrichtung einer 20er-Zone ebenfalls ihre Konsequenzen aus dem Unfall gezogen.
Vöhringen