
Polizei ahndet Verstöße gegen Ausgangssperre in Weißenhorn und Vöhringen

Mehrere Männer, die trotz des bestehenden Verbots zu später Stunde in Weißenhorn und Vöhringen unterwegs waren, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Mehrere Verstöße gegen die derzeit geltende nächtliche Ausgangssperre haben Polizisten am Wochenende in Weißenhorn und Vöhringen festgestellt. Die kontrollierten Personen müssen mit einem Bußgeld rechnen.
In der Nacht auf Sonntag, kurz vor 3 Uhr, traf eine Streife der Polizei Weißenhorn drei männliche Personen, die zu Fuß in der Günzburger Straße in Hegelhofen unterwegs waren. Da einer von ihnen dem Polizeibericht zufolge Geburtstag hatte, feierten die drei gemeinsam, alle waren alkoholisiert. Da das Treffen einen Verstoß gegen die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr darstellt, erwartet das Trio nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeld von jeweils 500 Euro.
Etwa zwei Stunden zuvor, gegen 1 Uhr, hatte eine Polizeistreife in der Nacht auf Sonntag einen Fußgänger in der Ulmer Straße in Weißenhorn entdeckt. Er war unterwegs, um sich Zigaretten zu kaufen. Auch dies stellt laut Polizeibericht einen Verstoß gegen die derzeit geltende Ausgangssperre dar. Der 44-Jährige muss nun ebenfalls mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Zwei 21-Jährige in Vöhringen gaben ihn, die Bestimmungen nicht zu kennen
Ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit leitete die Weißenhorner Polizei auch gegen einen 22-Jährigen ein, der am Samstagabend kurz vor 22 Uhr mit dem Auto in der Herzog-Georg-Straße in Weißenhorn unterwegs war. Der junge Mann konnte keinen triftigen Grund für die Fahrt vorweisen.
In Vöhringen trafen Beamte der Polizeiinspektion Illertissen am frühen Samstagabend zwei junge Männer im Bereich des Kirchplatzes an. Die beiden 21-Jährigen hatten sich dort zum Konsum von diversen alkoholischen Getränken niedergelassen. Wie die Polizei über diesen Fall mitteilt, gaben die jungen Männer gegenüber den Beamten an, nichts von den geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschränkung und dem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu wissen. Auch sie erwartet nach dem abendlichen Treffen eine entsprechende Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. (az)
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