Wenn es brennt, kommt die Feuerwehr, und wenn jemand verletzt ist oder plötzlich schwer erkrankt, ruft man den Rettungsdienst – beide mit der Notrufnummer 112. Im Bereich der Marktgemeinde Buch kann es ab jetzt vorkommen, dass auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie beispielsweise Herzinfarkt oder Schlaganfall oder zu Patienten, die eine Wiederbelebung benötigen, also „reanimationspflichtig“ sind, die
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