
Kostenlose FFP2-Masken: So läuft die Verteilung im Landkreis Neu-Ulm

Die ersten Masken sind schon verteilt worden, Schulen sind diese Woche dran. Auch pflegende Angehörige werden ab der kommenden Woche mit FFP2-Masken versorgt.
Die Maskenverteilung im Landkreis Neu-Ulm läuft. Seit Montag, 18. Januar, müssen in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden. Ebenso müssen Kunden beim Einkaufen jetzt zur FFP2-Maske greifen. Dies gilt für Personen ab ihrem 15. Geburtstag. Für besonders bedürftige Personen stellt der Freistaat Bayern zunächst FFP2-Masken zur Verfügung. So sollen Personen ab 15 Jahren zunächst fünf dieser Masken erhalten. Dazu gehören
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Obdachlose
- Nutzer von Tafelläden
Teilweise sind diese Masken bereits Ende der vergangenen Woche verteilt worden, zum Beispiel in Illertissen. Wer berechtigt ist, erhält vom Jobcenter oder vom Fachbereich Soziales des Landratsamts in den nächsten Tagen ein Schreiben. Dies muss als Nachweis bei der Abholung der Masken bei der jeweiligen Kommune vorgezeigt werden. Personen, die einen Tafelladenausweis haben, sind gebeten, diesen ebenfalls mitzubringen. Rund 26.000 Masken werden ausgegeben, heißt es aus dem Landratsamt Neu-Ulm.
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