Mordprozess Altenstadt: Verteidiger beantragen Freispruch für Frau und Freund
Plus Die Anwälte von Patrick und Julia O. bestreiten in ihren Plädoyers, dass eine Tötung geplant war. Der Hauptangeklagte sagt, er bereue die Tat zutiefst.
Am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung legten die Angeklagten offensichtlich noch mehr Wert auf ihr äußeres Erscheinungsbild als sonst. Julia O. trug im großen Sitzungssaal des Landgerichts Memmingen eine weiße Bluse, einen knielangen schwarzen Rock und High Heels. Die beiden Männer hatten Hemden an, der mitangeklagte Freund des Paares zudem noch ein Sakko darüber. Die Verteidigung ist in ihren Plädoyers an diesem Vormittag zu folgendem Ergebnis gekommen: Der im Doppelmord-Prozess angeklagte Patrick O. wird ins Gefängnis gehen müssen, weil er seinen Vater und seine Stiefmutter getötet hat. Doch seine Ehefrau Julia sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und habe mit ihm auch keinen Mord geplant. Sie sei deshalb freizusprechen, ebenso wie der mitangeklagte Joffrey S., der als gutmütiger, hilfsbereiter Mensch seinem Freund Patrick lediglich einen Gefallen getan und sich dabei nichts Böses gedacht habe.
Der Ulmer Rechtsanwalt Alfred Nübling ergriff als erster das Wort und erläuterte, warum Patrick O. seiner Ansicht nach nicht wegen Mordes verurteilt werden sollte, sondern aus rechtlicher Sicht die Tötung von Monika O. als Totschlag und die Tötung von Karl O. als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten seien. Es habe keine Mordabsicht gegeben, betonte Nübling, der seinem Plädoyer die Einlassungen seines Mandanten vor Gericht zugrunde legte. Das Verhältnis zwischen Patrick O. und seinem Vater sei sehr schwierig gewesen, aber der Streit um das Haus sei nicht der Grund für diese furchtbare Tat gewesen. Denn bei dem Rechtsstreit um die Immobilie, sagte der Verteidiger und widersprach damit den Ausführungen des Staatsanwalts, hätten noch gute Chancen bestanden, den Prozess zu gewinnen. Die von dem Paar in Chats geäußerten Wünsche, dass Karl O. stirbt oder Selbstmord begeht, sieht er nicht als Beleg für die Mordabsicht. Dass man jemandem den Tod wünsche, sei nicht außergewöhnlich, sagte er und nannte Scheidungen oder Erbschaftsstreitigkeiten als mögliche Anlässe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.