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  3. Urteil im Doppelmord von Altenstadt: Deshalb bekam das Ehepaar die Höchststrafe

Memmingen/Altenstadt
02.05.2024

Urteil im Mordprozess: Deshalb bekam das Ehepaar die Höchststrafe

Die beiden Hauptangeklagten verdeckten vor der Urteilsverkündung im Doppelmord-Prozess in Memmingen wieder ihre Gesichter, um nicht fotografiert und gefilmt zu werden.
Foto: Jens Noll

Plus Zwei Menschen mussten wegen des Streits um ein Haus sterben, für den Doppelmord von Altenstadt gibt es lebenslange Haft. Der Richter spricht von "absolutem Vernichtungswillen".

Schon mehr als vier Stunden vor der Urteilsverkündung standen am Donnerstag die ersten Interessierten vor dem Gerichtssaal, um sich später einen der begehrten Plätze zu ergattern. Nicht nur das Medieninteresse war sehr groß an dem Fall, auch viele Menschen aus Altenstadt und Umgebung wollten direkt vor Ort erfahren, zu welchem Ergebnis die Richter und die Geschworenen im Doppelmord-Prozess am Landgericht Memmingen gekommen sind. Äußerlich gefasst nahmen die drei Angeklagten schließlich die Urteile auf. Das angeklagte Ehepaar erhält die Höchststrafe: Lebenslange Haft für Patrick und Julia O. wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen. Der Mitangeklagte Joffrey S. wird wegen Beihilfe zu Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. 

Bei den beiden Hauptangeklagten stellte die 1. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernhard Lang die besondere Schwere der Schuld fest. Mit einem "absoluten Vernichtungswillen" seien plangemäß zwei Menschen getötet worden, sagte Lang in seiner ausführlichen Urteilsbegründung. Die Kammer war zu der gleichen Erkenntnis gekommen wie Staatsanwalt Roman Stoschek: Karl O., der Vater von Patrick O., und dessen Ehefrau Monika O. mussten sterben, weil sich das jüngere Ehepaar das Erbe des Mannes sichern wollte. Außerdem wollte es sicherstellen, dass es mit seiner Tochter auch weiterhin in dem Haus in Untereichen wohnen konnte, das der Vater seinem Sohn einst geschenkt hatte. Doch laut Lang wollte Karl O. diese Schenkung rückgängig machen und es hatte sich bereits angedeutet, dass Patrick und Julia O. den Rechtsstreit um das Haus verlieren würden. 

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03.05.2024

Sehr geehrter Herr Noll,

das deutsche Strafrecht kennt keine "Geschworenen", sondern nur "Schöffen".