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Oberroth: Belegungskosten der Oberrother Vereine bleiben gleich

Oberroth

Belegungskosten der Oberrother Vereine bleiben gleich

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    Für die Nutzung des Oberrother Vereinsheims werden Beiträge verlangt.
    Für die Nutzung des Oberrother Vereinsheims werden Beiträge verlangt. Foto: Claudia Bader (Archivbild)

    Nicht nur in der Sporthalle, sondern auch im angegliederten Vereinsheim an der Oststraße in Oberroth herrscht Tag für Tag reger Betrieb. Um den Unterhalt des Gebäudes zu finanzieren, erhebt die Gemeinde von den örtlichen Vereinen Belegungskosten. Nachdem die Beiträge während der Corona-Pandemie ausgesetzt wurden, hat der Gemeinderat sie im Jahr 2024 um zehn Prozent erhöht und ein wenig aufgerundet. Für 2025 sollen die Belegungskosten gleich bleiben, hat das Ratsgremium bei seiner ersten Sitzung im neuen Jahr beschlossen.

    Der Theaterverein muss für die anteilige Nutzung des Jugendgruppenraums sowie der für Aufführungen genutzten Halle jährlich 500 Euro bezahlen. Für den Schützenverein betragen die Belegungskosten 480 Euro, für den Musikverein 390 Euro sowie für den Verein für Gartenbau und Landespflege 100 Euro und für den Feuerwehrverein 60 Euro. Jeweils 50 Euro fallen für den Veteranen- und Soldatenverein sowie für den Volkssportverein an. Für eine private Nutzung gemeindlicher Räume entrichten Vereinsmitglieder jeweils 30 Euro. Sofern bei privater Belegung des Gartenbauvereinsraums auch das Trauungszimmer benötigt wird, fallen zusätzlich 20 Euro an.

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