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Urteil: Geldabheben am Bank-Schalter darf extra kosten

Urteil

Geldabheben am Bank-Schalter darf extra kosten

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    Der BGH hält Extragebühren fürs Geldabheben für zulässig. Allerdings dürfen die Kosten nicht zu hoch ausfallen.
    Der BGH hält Extragebühren fürs Geldabheben für zulässig. Allerdings dürfen die Kosten nicht zu hoch ausfallen. Foto: Angelika Warmuth (dpa)

    Der Finanzhorizont deutscher Sparer ist aktuell ziemlich düster: Ohne steigende Leitzinsen gibt es weiterhin kaum Erträge auf vermeintlich sichere Geldanlagen wie Festgeldkonten. Manche Bank verlangt bereits Geld von ihren Kunden, wenn sie deren Vermögen verwahrt und auch bei der Gebührengestaltung unterscheiden sich Geldinstitute. Nun hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit Bankgebühren auseinandergesetzt. Konkret geht es um die Sparkasse Günzburg-Krumbach, die für Abhebungen am Schalter je nach Kontomodell ein bis zwei Euro zusätzlich zum Grundpreis verlangt. Dagegen geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der freien Wirtschaft.

    Sparkasse erwartet keine Änderungen durch das BGH-Urteil

    Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren, entschied nun der BGH. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Ganz vom Tisch ist die Sache daher nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) München muss die Klage gegen die Sparkasse in Teilen neu verhandeln. Die Münchner Richter haben nun zu klären, ob die Bank mit ihren Gebühren tatsächlich nur ihre Kosten deckt.

    Das oberste Zivilgericht in Karlsruhe stützt damit in Teilen die Position des Geldinstituts. Uwe Leikert ist Vorstandsmitglied der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Er sagt, man habe mit dem BGH-Urteil gerechnet. „Aktuell sehe ich keine Änderungen durch das Urteil auf uns zukommen.“ Nun müsse das OLG über die Preise der Kontomodelle entscheiden – seiner Meinung nach seien diese angemessen, erklärt Leikert. „Ich betrachte das als wegweisendes Urteil für die gesamte Kreditwirtschaft.“

    Josefine Lietzau, Expertin des Verbraucherportals Finanztip, sagt, „zukünftig wird es insbesondere für Kunden von Volksbanken und Sparkassen interessant, da kostenlose Abhebungen bei diesen Anbietern lange normal waren.“ Viele Sparkassen und Volksbanken verlangen laut der Expertin bereits bei bestimmten Kontomodellen nach einigen Freiabhebungen auch am Automaten Gebühren. Das Gerichtsurteil sei erwartbar gewesen, da sich bisherige Freipostenurteile auf die alte Rechtslage bezogen.

    Auch die Wettbewerbszentrale als Kläger ist zufrieden

    Es macht es Banken leichter, Geld zu verlangen, wenn Kunden Geld einzahlen oder abheben. Sie empfehle, Automaten statt Schalter zu nutzen, das sei meist günstiger. Ob nun mehr und mehr Geldinstitute ihre Freiposten streichen, bleibt abzuwarten.

    Und die Kläger? Sind zufrieden. Das Urteil sei wichtig, erklärt Syndikusrechtsanwalt Peter Breun-Goerke, weil es festlege, dass Banken nur durch Ein- und Auszahlungsvorgänge entstehende Kosten geltend machen dürfen. Für Verbraucher heißt das: Sie müssen sich zukünftig vermehrt mit den Kosten ihrer Geldgeschäfte auseinandersetzen, um diese möglichst gering zu halten. Ein paar Tipps sollte man beachten.

    Kerstin Backofen, Expertin der Stiftung Warentest für Geld und Finanzen, erklärt, „wenn Sie für Ihr Girokonto inklusive Girocard und allen Buchungen mehr als 60 Euro im Jahr bezahlen, sollten Sie das Konto wechseln.“ Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweist darauf, dass es immer auf die Präferenzen des Kunden und das Leistungspaket des gewünschten Kontos im Einzelfall ankomme.

    Bankkunden sollten nicht ungeprüft die Kreditkarte der Hausbank nehmen, erklärt die Expertin. Es gebe für sie mit 20 bis 30 Euro im Jahr günstigere Alternativen. Doch Vorsicht: „Viele Anbieter haben mittlerweile die Teilzahlung – auch Revolving Credit genannt – im Kartenantrag voreingestellt. Der Nutzer zahlt nur kleine Beträge zurück und auf die übrige Summe hohe Zinsen – bis zu 20 Prozent pro Jahr.“ Beinhaltet eine Karte Versicherungsleistungen, kann sie laut der Experten der Verbraucherzentrale teurer werden.

    Wer im Ausland am Geldautomaten Geld in fremder Währung abheben will, erhält oft das Angebot, den Betrag gleich in die Heimatwährung umzurechnen. Damit verlieren Touristen laut Backofen oft Geld – „der Wechselkurs, den der ausländische Geldautomatenbetreiber nutzt, ist meist viel schlechter als der Kurs, mit dem die Heimatbank abrechnet.“ Das erlebten die Tester der Stiftung Warentest in 15 von 23 Nicht-Euro-Ländern.

    Das eine gute Konto für jeden gebe es nicht, sagt Backofen. Der Kunde müsse sich Fragen stellen wie: Brauche ich eine Filiale? Brauche ich eine Kreditkarte und Online-Banking? Wie viele Buchungen sind im monatlichen Kontoführungspreis inklusive? Die Verbraucherzentrale rät deshalb, mehrere Vergleichsportale zu nutzen, da auch diese nicht immer unabhängig seien. In jedem Fall solle der Kunde vor der Kontoeröffnung mit der Bank sprechen.

    „Wer keinen echten Ansprechpartner benötigt, kann ruhig zu einer Direktbank gehen“, sagt Backofen. Persönlichen Kontakt gebe es aber nur in einer Filialbank.

    Sollten die eigenen Gebühren zu hoch sein, empfiehlt sich ein Wechsel. Seit September 2016 müssen die alte und die neue Bank dabei zusammenarbeiten. Beide Banken haften laut der Expertin für Schäden, die aus einem fehlgeschlagenen Kontowechsel entstehen. „Innerhalb von zwölf Geschäftstagen soll der Wechsel erledigt sein.“

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