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Landkreis Dillingen: Umwetter im Landkreis Dillingen: Welche Versicherung zahlt was?

Landkreis Dillingen

Umwetter im Landkreis Dillingen: Welche Versicherung zahlt was?

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    Das Bild ist im Dillinger Taxispark entstanden.
    Das Bild ist im Dillinger Taxispark entstanden. Foto: Cordula Homann

    „Das zahlt ja die Versicherung“ werden sich viele denken, wenn sie die Wasserschäden betrachten, die als Folge des neuerlichen Unwetters in Schwaben an Haus und Wohnung entstanden sind. „Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglaube“, sagt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn nur rund 45 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt.“

    Sturm und Hagel sind versichert

    Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen also nur diejenigen auf Schadenszahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherungen einen sogenannten Elementarschadenschutz gekoppelt haben. Für Folgen von Naturgewalten, wie z. B. Sturm und Hagel, versicherte man „schon immer“ die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstau in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig. Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch Schäden u. a. durch Erdrutsche, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben.

    Vorsicht bei Umweltverschmutzungen

    Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung lösen bzw. „aufschwimmen“. Es besteht dann die Gefahr, dass sich das Heizöl mit dem Brackwasser mischen und die Umwelt kontaminieren kann.

    Das Bild ist im Dillinger Taxispark entstanden.
    Das Bild ist im Dillinger Taxispark entstanden. Foto: Cordula Homann

    „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Karl Aumiller. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Öl-Schäden am Haus abdeckt.“

    Wie sieht es bei Schäden am Auto aus?

    Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern. Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück fahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.

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