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Per Einschreiben schicken: Strom: Bei Preiserhöhung fristlose Kündigung möglich

Per Einschreiben schicken

Strom: Bei Preiserhöhung fristlose Kündigung möglich

Steigt der Strompreis, haben Verbraucher das Recht, ihren Vertrag zu kündigen.
Steigt der Strompreis, haben Verbraucher das Recht, ihren Vertrag zu kündigen. Foto: Jens Büttner (dpa)

Trotz der Entlastung bei der Ökostrom-Umlage könnten die Strompreise für Privathaushalte im kommenden Jahr insgesamt nach Darstellung von Branchenexperten leicht steigen. Preiserhöhungen müssen Verbraucher aber nicht hinnehmen.

Stromkunden können den Vertrag - bis die höheren Preise wirksam werden - fristlos kündigen. Der Grund für die Preiserhöhung spielt dabei keine Rolle, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erklärt (Az.: VIII ZR 163/16). Wenn sie in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren - also etwa der EEG-Umlage oder Steuern - ausschließen, sei das unzulässig.

Leicht sinkende Ökostrom-Umlage - trotzdem werden steigende Preise erwartet

Die großen Stromnetzbetreiber gaben bekannt, dass die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom im kommenden Jahr leicht sinken wird. Dennoch könnten die Strompreise aus Expertensicht etwa wegen erwarteter höherer Netzentgelte leicht steigen. Doch das seien ebenfalls keine Gründe, warum die Netzbetreiber das Recht auf Sonderkündigung ausschließen könnten, stellt Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. "Stromanbieter sind schließlich nicht verpflichtet, die Erhöhungen weiterzugeben."

Die Kündigung sollte man per Einschreiben schicken und darin die Preiserhöhung als Kündigungsgrund angeben. So wird deutlich, dass man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Die unabhängige Schlichtungsstelle Energie ist bei Problemen eine Anlaufstelle (www.schlichtungsstelle-energie.de).

Die Umlage zur Förderung von Ökostrom in Deutschland sinkt. Die Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) beträgt im kommenden Jahr 6,405 Cent pro Kilowattstunde und ist damit 5,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Das teilten die Betreiber der großen Stromnetze mit.

Der Ausbau der Stromnetze ist Schuld

Nach Berechnungen von Check24 zahlt ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden 2019 aufgrund der sinkenden EEG-Umlage 23 Euro weniger. Im Gegenzug stiegen aber die Netznutzungsentgelte, die ebenfalls rund ein Viertel des Strompreises ausmachen. Ein Grund dafür ist, dass der Ausbau der Stromnetze nicht richtig vorankommt. Engpässe verursachen Kosten.

Zugleich gaben die großen Stromnetzbetreiber die sogenannte Offshore-Netzumlage für 2019 bekannt. Sie beträgt 0,416 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten für den Anschluss von Windkraftanlagen vor den Küsten an das Hauptstromnetz werden über diese Netzumlage von den Verbrauchern getragen. (dpa)

BGH-Urteil

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