Bei der Änderung des Bayerischen Kommunal-Abgabegesetzes (KAG) im März 2016 wurde eine 25-jährige Höchstfrist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen festgesetzt. Diese Regelung tritt zum 1. April 2021 in Kraft, erläuterte Schriftführerin Theresa Scholz von der Verwaltungsgemeindschaft (VG) Thannhausen bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte. Ab diesem Zeitpunkt können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, wenn Erschließungsstraßen nicht erstmals endgültig hergestellt wurden. Dies betreffe in Balzhausen immerhin 17 Straßen und Wege.
Balzhausen