Dem Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes an eine bereits errichtete Lagerhalle in der Gewerbestraße im Gewerbegebiet Haldenweg wurde von den Mitgliedern des Bau- und Grundstücksausschusses einstimmig entsprochen. Da die nordwestliche Gebäudeecke in die Baugrenze außerhalb des ehemaligen Wasserhauses hineinragt, wurde einer Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans am Haldenweg zugestimmt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet.
Beschlüsse