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Gemeinderat: Das Ortsbild in Waltenhausen soll gewahrt werden

Gemeinderat

Das Ortsbild in Waltenhausen soll gewahrt werden

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    Bereits in der August-Sitzung debattierte der Gemeinderat Waltenhausen ausführlich über den Erlass einer „Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes von Waltenhausen“. In der Präambel sind die Gründe für diese Satzung aufgeführt und besagen, dass insbesondere mit den Maßnahmen der gewachsene und dörflich geprägte Charakter erhalten und gleichzeitig angemessen an neue Entwicklungen im Bauwesen angepasst werden soll. Mit zwei Änderungen in der Dachgestaltung kann gemäß dem einstimmigen Beschluss nunmehr in der Gesamtgemeinde der Inhalt der weiteren Paragrafen wie Geltungsbereich, Einfriedungen, Abweichungen und Ordnungswidrigkeiten die Satzung in Kraft treten.

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