Der Landkreis Günzburg erlässt mit Wirkung zum Montag, 21. Dezember, eine neue Allgemeinverfügung und widerruft damit die Allgemeinverfügung vom 30. November, teilt das Landratsamt mit. Die neue Verfügung betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: Besuche in Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern an Silvester.
Landkreis Günzburg