Mi einem schlimmen Verdacht wurde eine 34 Jahre alte Leiterin einer Behindertenwohngruppe vor der Kammer des Arbeitsgerichts in Neu-Ulm konfrontiert. Ein Bewohner in Ursberg hatte der Frau vorgeworfen, sie habe ihn sexuell belästigt. Die Vorgesetzten der Frau vom Dominikus-Ringeisen-Werk hatten sofort eine fristlose Kündigung ausgesprochen und Strafanzeige gestellt. Die Klägerin hatte die Vorwürfe bestritten und setzte sich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr. In Neu-Ulm einigte man sich nun auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung.
Kreis Günzburg