Die im geänderten bayerischen Kommunalabgabengesetz festgelegte Höchstfrist für die Abrechnung von Erschließungsstraßen bringt die Gemeinden in Zugzwang. Auch in der Gemeinde Ellzee müssen zwei Straßen bis zum 1. April 2021 endgültig fertiggestellt sein, damit sie nach Erschließungsrecht (90 Prozent Anlieger, 10 Prozent Gemeinde) abgerechnet werden können. Der Erschließungsbeitrag kommt nach der erstmaligen Herstellung einer Straße in Anwendung.
Ellzee